Aufnahme

Die Kantonsschule Stadelhofen ist ein kantonales Kurzgymnasium. Die Aufnahme erfolgt über die Zentrale Aufnahmeprüfung (ZAP) des Kantons Zürich. Alle Informationen und Regelungen des Kantons Zürich über die ZAP finden Sie hier.

Zulassung

Zur Zentralen Aufnahmeprüfung in ein Kurzgymnasium anmelden kann sich, wer die zweite oder dritte Sekundarklasse besucht hat und die Altersgrenze nicht überschritten hat.  

Anmeldung

Die Anmeldung für die Zentrale Aufnahmeprüfung ist jeweils zu Jahresbeginn bis spätestens am 10. Februar möglich und erfolgt über die Seite des Kantons. Die Registrierung dafür finden Sie hier. Wer prüfungsfrei aus einem Langgymnasium an ein Kurzgymnasium übertreten will, muss sich ebenfalls auf der Seite des Kantons registrieren und anmelden (siehe Link oben).

Orientierungsabend

Die Kantonsschule Stadelhofen führt jeweils im November im Saal (Hallenbau) einen Orientierungsabend für interessierte Schüler/-innen und deren Familien durch. An diesem Abend stellt die Schulleitung den Anwesenden die Bildungsangebote der Schule vor und informiert über die Zentrale Aufnahmeprüfung. Die Termine für die aktuellen Orientierungsabende finden Sie jeweils hier.

Umteilungen

Bei Überbelegung können bereits vor der Aufnahmeprüfung und auch nach bestandener Aufnahmeprüfung Umteilungen einzelner Schüler/-innen an andere Schulen vorgenommen werden. Grundlage dafür sind die regionale Zuordnung und die Erreichbarkeit der einzelnen Schulen vom Wohnort der Schüler/-innen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.

Ausserordentliche Aufnahmen

Wer ausserordentlich von einer anderen Schule an die Kantonsschule Stadelhofen wechseln möchte, hat grundsätzlich die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag an die Schule zu richten. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung.

Hospitationen

Wer neu im Kanton Zürich in ein Gymnasium eintreten möchte kann sich direkt beim Kanton Zürich für eine Hospitation anmelden. Die entsprechende Seite mit den Informationen und der Registration finden Sie hier. Hospitant/-innen werden vom Kanton einer Schule zugeteilt und können dort ein Semester lang eine Klasse besuchen, die Prüfungen mitschreiben und überprüfen, ob sie den Anforderungen einer Kantonsschule gewachsen sind. Am Ende der Hospitation entscheidet der Klassenkonvent, ob die Hospitant/-innen mit einer Probezeit regulär aufgenommen werden.